Am 01.01.2024 trat der landesbezirkliche Tarifvertrag Nr. 6 G zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich in Baden-Württemberg in Kraft.
Am 01.01.2024 traten die neuen Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen (HTB-H) in Kraft. Er löst damit den Lohntarif für Arbeiter und Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe im Lande Hessen (HLT) ab. [...]