Wir kümmern uns um Ihre Steuerangelegenheiten,
damit Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern können

Anlagenachweise & Abschlüsse


Wenn es um steuerliche, finanzielle, rechtliche oder wirtschaftliche Fragen geht, stimmen wir unsere Arbeit immer auf unsere Mandanten ab. So bieten wir Ihnen die komplette Beratung von Eigenbetrieben, Gesellschaften, Betrieben gewerblicher Art und Körperschaften aller Art, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind und einen Partner haben, auf den Sie sich verlassen können.

  • Erstbewertung kommunaler Vermögensgegenstände (Hochbauten, Infrastruktur, bebaute und unbebaute Flurstücke) und kostenrechnender Einrichtungen (Friedhof, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung) im Rahmen der Einführung der Doppik
  • Fortschreibung der jährlichen Anlagen- und Vermögensbewertung inkl. der Aufgabenstellungen im Rahmen der Doppik
  • Erstellung der Eröffnungsbilanz bzw. Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse für Betriebe gewerblicher Art mit Steuererklärungen zur Einreichung beim Finanzamt
  • Jahresabschlüsse für hoheitliche Eigenbetriebe
  • Steuerliche Beratung in allen kommunalen Fragen
  • Hilfestellung bei der Erstellung der kaufmännischen Buchhaltung
  • Erstellung eines Wirtschaftsplans
  • Wirtschaftlichkeitsgutachten

Darüber hinaus sind wir in folgenden Bereichen tätig:

  • Besteuerung der öffentlichen Hand
  • Durchführung der kaufmännischen Buchführung für Eigenbetriebe und Betriebe gewerblicher Art
  • Gutachten zur Optimierung der Betriebsform für kommunale Einrichtungen
  • Gründung von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften
  • Beratung bei Veräußerung und Erwerb von Anlagevermögen
  • Kalkulation von Benutzungsgebühren von nicht kostenrechnenden Einrichtungen (Hallen, Bäder, Sportanlagen und Veranstaltungsräume)
Anlagenachweise

Kurzinformation zur Anlagebewertung

Die Bewertung des Anlagevermögens stellt, insbesondere bei kostenrechnenden Einrichtungen, die Basis für weitergehende Berechnungen dar. Die Ergebnisse fließen in die Betriebsabrechnung und die Beitrags- und Gebührenkalkulation ein. Bei kaufmännisch geführten Einrichtungen und Betrieben gewerblicher Art ist die Anlagebewertung die Grundlage für die Buchführung und Bilanzierung.

In einigen Bundesländern muss oder kann die kaufmännische Buchführung anstelle der Kameralistik für den gesamten Gemeindehaushalt eingeführt werden. Zu der dann erforderlichen Bilanzierung ist eine Anlagebewertung für alle Einrichtungen der Gemeinde erforderlich. Gerne übernehmen wir die Erstellung und Fortschreibung der Anlage- und Vermögensbewertung inkl. aller Aufgabenstellungen im Rahmen der Einführung der Doppik.

Jahresabschlüsse

Kurzinformation zur Erstellung von Jahresabschlüssen

Steuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art (z. B. Wasserversorgung, Bäderbetriebe, Stadtwerke), die als Regiebetriebe oder Eigenbetriebe geführt werden, sind gesetzlich verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen. Ein Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Neben diesem Jahresabschluss, der als Steuerbilanz verwendet wird, müssen jährlich Steuererklärungen (Körperschaftsteuererklärung und evtl. Gewerbesteuererklärung) erstellt werden. Außerdem muss die Gemeinde für sämtliche Betriebe gewerblicher Art eine einheitliche Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Nicht steuerpflichtige Einrichtungen (z. B. Abwasserbeseitigung), die als Eigenbetrieb geführt werden, sind nach Eigenbetriebsgesetz bzw. Eigenbetriebsverordnung verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen. Eigengesellschaften (GmbH's etc.) sind nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes bzw. des Handelsgesetzbuches verpflichtet, ebenfalls jährliche Jahresabschlüsse zu erstellen. Darüber hinaus müssen jährlich Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen erstellt werden. Bei Neugründungen von Eigenbetrieben bzw. Eigengesellschaften bzw. zu Beginn einer steuerpflichtigen Tätigkeit im Bereich der Regiebetriebe muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden.
Weitere Beratungsfelder:

  • Kaufmännische Buchführung
  • Steuerliche Beratung in allen kommunalen Fragen
  • Abschreibungsvorschau
  • Kosten-/Leistungsrechnung
  • Umstellung des Finanzwesens (NKF)
  • Gutachten zur Optimierung der Betriebsform
  • Gründung und Umstrukturierungen von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften
  • Beratung bei Veräußerung von Anlagevermögen
  • Betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu Alternativlösungen (einschl. Vergleichsgutachten) im Bereich Energie- (Holzhackschnitzel-, Photovoltaikanlagen) und Wasserversorgung

Kurzinformation zur Kaufmännischen Buchführung

Kaufmännische Buchführung

Wir erstellen die Buchhaltung für Eigenbetriebe, Eigengesellschaften oder andere Betriebe nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung unter Beachtung der steuerlichen und kommunalspezifischen Vorschriften. Bei Eigenbetrieben werden die besonderen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnungen (länderspezifisch) berücksichtigt.

Die kaufmännische Buchhaltung wird in unserem Hause auf dem EDV-System der Steuerberater DATEV durchgeführt.

Falls die Buchhaltung bei Ihnen vor Ort erstellt werden soll, geben wir gerne Hilfestellung beim Einrichten der Buchführung (Erstellung eines Kontenplans auf Basis des jeweilig maßgebenden Kontenrahmens) oder erstellen Ihnen einen Muster-Kontenrahmen nach NKHR für Ihre Einrichtung.

Falls erforderlich, beraten und schulen wir Ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, um eine reibungslose Einführung der kaufmännischen Buchführung zu erreichen.

Methodisches Vorgehen:

  • Beratung bei der Auswahl des Kontenrahmens
  • Aufstellen des individuellen Kontenplans
  • Einrichten der Buchhaltung
  • Einweisung in die kaufmännische Buchhaltung

Honorar / Konditionen

Die Kosten für Buchhaltung, Beratung, Einweisung, Schulung etc. werden nach angefallenem Zeitaufwand abgerechnet.
Nach Kenntnis der gemeindeeigenen Gegebenheiten unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Aktuelles


      

Entgeltordnung in Kraft gesetzt - Handwerkliche Tätigkeiten der Kommunen in Baden-Württemberg

Am 01.01.2024 trat der landesbezirkliche Tarifvertrag Nr. 6 G zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich in Baden-Württemberg in Kraft.

Weiterlesen …

Aktuelles


      

Neuen Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen (HTB-H)

Am 01.01.2024 traten die neuen Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen (HTB-H) in Kraft. Er löst damit den Lohntarif für Arbeiter und Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe im Lande Hessen (HLT) ab. [...]

Weiterlesen …