| Anlagenachweise / Abschlüsse |
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Anlagenachweise Die Bewertung des Anlagevermögens stellt, insbesondere bei kostenrechnenden Einrichtungen, die Basis für weitergehende Berechnungen dar. Die Ergebnisse fließen in die Betriebsabrechnung und die Beitrags- und Gebührenkalkulation ein. Bei kaufmännisch geführten Einrichtungen und Betrieben gewerblicher Art ist die Anlagebewertung die Grundlage für die Buchführung und Bilanzierung.
Jahresabschlüsse Steuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art (z. B. Wasserversorgung, Bäderbetriebe, Stadtwerke), die als Regiebetriebe oder Eigenbetriebe geführt werden, sind gesetzlich verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen. Ein Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Neben diesem Jahresabschluss, der als Steuerbilanz verwendet wird, müssen jährlich Steuererklärungen (Körperschaftsteuererklärung und evtl. Gewerbesteuererklärung) erstellt werden. Außerdem muss die Gemeinde für sämtliche Betriebe gewerblicher Art eine einheitliche Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Nicht steuerpflichtige Einrichtungen (z. B. Abwasserbeseitigung), die als Eigenbetrieb geführt werden, sind nach Eigenbetriebsgesetz bzw. Eigenbetriebsverordnung verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen. Eigengesellschaften (GmbH’s etc.) sind nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes bzw. des Handelsgesetzbuches verpflichtet, ebenfalls jährliche Jahresabschlüsse zu erstellen. Darüber hinaus müssen jährlich Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen erstellt werden. Bei Neugründungen von Eigenbetrieben bzw. Eigengesellschaften bzw. zu Beginn einer steuerpflichtigen Tätigkeit im Bereich der Regiebetriebe muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden.
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