PDF Drucken

Einzelveranlagung / Grundstücke

Wir bieten Ihnen die Abrechnung der Maßnahmen und Veranlagung der Grundstücke zu Beiträgen nach der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte: Verbesserungs-, Ergänzungs-, Erschließungs-, Straßenausbau- und Fremdenverkehrsbeiträge, Bescheiderstellung, Widerspruchsbearbeitung.

Unsere Leistungen beinhalten:

list Ermittlung der vorteilhabenden Grundstücke
list Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücksflächen lt. Satzung
      (z.B. Abzug für Tiefenbegrenzung usw.)
list Ermittlung der beitragspflichtigen Geschoßflächen, soweit diese nicht von der
      Gemeinde zur Verfügung gestellt werden können
list Prüfung der Ausschöpfbarkeit der zulässigen Geschoßfläche in beplanten Gebieten
list Erstellung einer Soll-Liste mit Erfassung der auf die einzelnen Grundstücke
      zukommenden Beitragsschuld
list Ermittlung des Erneuerungsbeitrags für das einzelne Grundstück
list Zeichnerische Darstellung der erfassten Grundstücke
list Erstellung der unterschriftsfertigen Beitragsbescheide

 

Einführung gesplitteter Abwassergebühren

 

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist nunmehr für folgende „alte“ Flächenbundesländer, in denen wir aktiv sind, verbindlich entschieden; jeweils unter der Prämisse, dass der Kostenanteil der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung >12 % ist. Und dies wird so die übereinstimmende Auffassung in der Fachliteratur in fast allen Fällen anzunehmen sein.


list Baden-Württemberg: Entscheidung VGH Mannheim vom 11.03.2010
list Hessen: Entscheidung VGH Kassel vom 02.09.2009
list Bayern: Entscheidungen VGH München vom 31.03.2003 / 17.02.2005
list NRW: Entscheidung OVG Münster vom 18.12.2007.

Und damit möchten wir Sie auf unsere Leistungen im Zuge der Einführung des Gebührensplittings aufmerksam machen. Wir übernehmen nach Wunsch einzelne Leistungsmodule oder das Gesamtprojekt mit Erstellung des Versiegelungskatasters, Öffentlichkeitsarbeit, Anpassung der Satzungsbestimmungen sowie Kalkulation der getrennten Abwassergebühren.

Wir sind für Sie tätig in folgenden Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland:

list Baden Württemberg
list Bayern
list Niedersachsen
list Nordrhein-Westfalen
list Sachsen

 
© 2012 by Schneider & Zajontz