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Einzelveranlagung / Grundstücke Wir bieten Ihnen die Abrechnung der Maßnahmen und Veranlagung der Grundstücke zu Beiträgen nach der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte: Verbesserungs-, Ergänzungs-, Erschließungs-, Straßenausbau- und Fremdenverkehrsbeiträge, Bescheiderstellung, Widerspruchsbearbeitung. Unsere Leistungen beinhalten:
Einführung gesplitteter Abwassergebühren
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist nunmehr für folgende „alte“ Flächenbundesländer, in denen wir aktiv sind, verbindlich entschieden; jeweils unter der Prämisse, dass der Kostenanteil der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung >12 % ist. Und dies wird so die übereinstimmende Auffassung in der Fachliteratur in fast allen Fällen anzunehmen sein.
Und damit möchten wir Sie auf unsere Leistungen im Zuge der Einführung des Gebührensplittings aufmerksam machen. Wir übernehmen nach Wunsch einzelne Leistungsmodule oder das Gesamtprojekt mit Erstellung des Versiegelungskatasters, Öffentlichkeitsarbeit, Anpassung der Satzungsbestimmungen sowie Kalkulation der getrennten Abwassergebühren. Wir sind für Sie tätig in folgenden Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland:
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