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Beitragskalkulation inkl. Satzungsberatung

Die Kalkulation des Herstellungsbeitrags für leitungsgebundene Einrichtungen (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) nach der Methode „Globalberechnung“ soll sicherstellen, dass alle Grundstückseigentümer gleichermaßen an den Investitionskosten beteiligt werden. In einigen Bundesländern ist es auch möglich, eine so genannte Rechnungsperiodenkalkulation durchzuführen. Diese Kalkulationsvariante verkürzt den Zeitraum der gesamten Investitionstätigkeit einer Kommune auf eine repräsentative Rechnungsperiode. Insbesondere werden ermittelt:

Die ansatzfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten

list Das Abzugskapital (z.B. Zuweisungen Dritter)
list Der Straßenentwässerungsanteil
list Der beitragsfähige Aufwand
list Die beitragspflichtigen Flächen
list Die Beitragshöchstgrenzen


Die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung setzt eine entsprechende Satzungsgrundlage voraus. Gerne bieten wir Ihnen auch die Klärung der rechtlichen Fragen zum Satzungsrecht an.

 
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