Wir kümmern uns um Ihre Steuerangelegenheiten,
damit Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern können

Wirkungsorientierung und Nachhaltigkeit bei allen Prozessen in Kommunen und Verbänden – seit über 40 Jahren


Ob betriebswirtschaftliche Konzepte, verwaltungsrechtliche Maßnahmen oder organisatorische Lösungen, unsere hochqualifizierten Experten verstehen sich als Partner und Begleiter bei allen Fragen und Anforderungen der Kommunen und öffentlichen Betriebe.

Erklärtes Ziel ist dabei, dass eine Gemeinde die gestellten Aufgaben nachhaltig und kostengünstig auf einem hohen Qualitätsniveau erfüllen kann.

Durch unsere strukturierte und methodische Arbeitsweise können wir Ihnen preisgünstige Angebote unterbreiten. Wir passen uns individuell an Strukturen und Größenklassen der Kommunen oder Verbände an.

So profitieren unsere Kunden von der Erfahrung unserer Beratung, was finanzielle Spielräume, Wirtschaftlichkeit eröffnet und gleichzeitig Haushaltsprobleme lösen hilft.

Durch Projekte vor Ort und die Nähe zu unseren Kunden haben wir den großen Vorteil, uns in deren Lage zu versetzen und diese besser zu verstehen. Da wir sehr eng mit den Menschen zusammenarbeiten und wissen, dass ein Miteinander am Ende den Erfolg ausmacht, stehen Sozial- und Methodenkompetenz bei uns an erster Stelle.

Durch EU-Integration, den demografischen Wandel und die Forderung nach höherer Effizienz, ist die öffentliche Hand angehalten, ihre Prozesse vermehrt zu optimieren, wirkungsvolle Steuerungskonzepte zu etablieren und zugleich die Effektivität zu erhöhen. Mit unseren strategisch-analytischen Lösungen unterstützen wir dabei die Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Leistungen.

Darüber hinaus lässt sich die gesamte Organisation mit ihren Prozessen und Risiken steuern sowie Personal bzw. Ressourcen vorausschauend einsetzen.
Denn Kommunen sind Dienstleistungsbetriebe und müssen kundenorientiert und flexibel arbeiten.

Vertrauen Sie auf unsere innovativen Lösungen für eine zukunftsorientierte Verwaltung.


Leistungen


Kommunalberatung

Ihr Partner in allen kommunalen Fragen...

Wir sind seit über 40 Jahren beratend für Kommunen und Verbände im ganzen Bundesgebiet tätig. Nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung für Ihre Probleme.

Betriebswirtschaftliches, verwaltungsrechtliches und organisatorisches Knowhow bieten wir den Kommunen „aus einer Hand“. Unser interdisziplinär ausgebildetes und „eingespieltes“ Team, das auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen kann, freut sich auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen. Für die Qualifikation und Berufserfahrung der Mitarbeiter/-innen stehen wir ein

Gebührenkalkulation – Betriebsabrechnung

Gebühren für alle öffentlichen Einrichtungen (insbesondere Einleitungs- und Benutzungsgebühren) /
Ermittlung der Betriebsergebnisse nach dem KAG (Betriebsabrechnung)

Die Kalkulation der Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen soll sicherstellen, dass alle Gebührenzahler gleichermaßen an den Betriebskosten nach dem Maß der jeweiligen Inanspruchnahme beteiligt werden. In enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellen wir die Berechnung für einen ein- oder mehrjährigen Kalkulationszeitraum. Wir berücksichtigen dabei die die Kostenüber-/Kostenunterdeckungen aus Vorjahren aufgrund von Betriebsabrechnungen, deren Erstellung wir ebenfalls im Bedarfsfall übernehmen.

Insbesondere werden ermittelt:

  • Die ansatzfähigen Betriebs- und kalkulatorischen Kosten
  • Die relevanten Erlöse
  • Der Straßenentwässerungsanteil
  • Die Leistungseinheiten
  • Die Gebührenhöchstgrenzen (Grund- und Verbrauchsgebühren)

Unsere Leistungen sind:

  • Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung
    • Schmutz- und Niederschlagswassergebühren
    • Starkverschmutzerzuschläge / Gebührenabschläge
    • dezentrale Abwassergebühren
    • Straßenentwässerungsanteil
    • 12%-Grenze (Erheblichkeitsschwelle Gebührensplitting)
    • Grundgebühren
  • Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung
  • Gebührenkalkulation im Bestattungswesen
  • Straßenreinigungsgebühren
  • Feuerwehrkostenersätze
  • Verwaltungsgebühren
  • Widerspruchsbearbeitung
  • Ermittlung der Betriebsergebnisse nach dem KAG (Betriebsabrechnungen)
    • für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung (inkl. Ermittlung Straßenentwässerungsanteil)
    • für die dezentrale Abwasserbeseitigung
    • für die Wasserversorgung
Beitragskalkulation

Die Kalkulation des Herstellungsbeitrags für leitungsgebundene Einrichtungen (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) nach der Methode „Globalberechnung“ soll sicherstellen, dass alle Grundstückseigentümer gleichermaßen an den Investitionskosten beteiligt werden. In einigen Bundesländern ist es auch möglich, eine so genannte Rechnungsperiodenkalkulation durchzuführen. Diese Kalkulationsvariante verkürzt den Zeitraum der gesamten Investitionstätigkeit einer Kommune auf eine repräsentative Rechnungsperiode.

Insbesondere werden ermittelt:

  • Die ansatzfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten
  • Das Abzugskapital (z.B. Zuweisungen Dritter)
  • Der Straßenentwässerungsanteil
  • Der beitragsfähige Aufwand
  • Die beitragspflichtigen Flächen
  • Die Beitragshöchstgrenzen

Unsere Leistungen sind:

  • Kalkulation von Anschluss- und Erschließungsbeiträgen nach KAG:
    • Globalberechnungen (Kosten- und Flächenseite)
    • Rechnungsperiodenkalkulationen
    • Erschließungsbeiträge
    • Ausbau- und Verbesserungsbeiträge
  • Einzelveranlagungen von Grundstücken mit Bescheiderstellung und Widerspruchsbearbeitung
  • Widerspruchsbearbeitung

Die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung setzt eine entsprechende Satzungsgrundlage voraus. Gerne bieten wir Ihnen auch die Klärung der rechtlichen Fragen zum Satzungsrecht an.

Einzelveranlagung – Grundstücke

Einzelveranlagung / Grundstücke

Wir bieten Ihnen die Abrechnung der Maßnahmen und Veranlagung der Grundstücke zu Beiträgen nach der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte: Verbesserungs-, Ergänzungs-, Erschließungs-, Straßenausbau- und Fremdenverkehrsbeiträge, Bescheiderstellung, Widerspruchsbearbeitung.

Unsere Leistungen beinhalten:

  • Ermittlung der vorteilhabenden Grundstücke
  • Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücksflächen lt. Satzung (z.B. Abzug für Tiefenbegrenzung usw.)
  • Ermittlung der beitragspflichtigen Geschoßflächen, soweit diese nicht von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden können
  • Prüfung der Ausschöpfbarkeit der zulässigen Geschoßfläche in beplanten Gebieten
  • Erstellung einer Soll-Liste mit Erfassung der auf die einzelnen Grundstücke zukommenden Beitragsschuld
  • Ermittlung des Erneuerungsbeitrags für das einzelne Grundstück
  • Zeichnerische Darstellung der erfassten Grundstücke
  • Erstellung der unterschriftsfertigen Beitragsbescheide

Einführung gesplitteter Abwassergebühren

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist nunmehr für folgende „alte“ Flächenbundesländer, in denen wir aktiv sind, verbindlich entschieden; jeweils unter der Prämisse, dass der Kostenanteil der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung >12 % ist. Und dies wird so die übereinstimmende Auffassung in der Fachliteratur in fast allen Fällen anzunehmen sein.

  • Baden-Württemberg: Entscheidung VGH Mannheim vom 11.03.2010
  • Hessen: Entscheidung VGH Kassel vom 02.09.2009
  • Bayern: Entscheidungen VGH München vom 31.03.2003 / 17.02.2005
  • NRW: Entscheidung OVG Münster vom 18.12.2007

Und damit möchten wir Sie auf unsere Leistungen im Zuge der Einführung des Gebührensplittings aufmerksam machen. Wir übernehmen nach Wunsch einzelne Leistungsmodule oder das Gesamtprojekt mit Erstellung des Versiegelungskatasters, Öffentlichkeitsarbeit, Anpassung der Satzungsbestimmungen sowie Kalkulation der getrennten Abwassergebühren.

Organisations- und Personalberatung

Organisations- und Personalberatung / Management

  • Personalentwicklung / Personalauswahl
  • Organisationsuntersuchung / Organisationsberatung (für alle öffentlichen Einrichtungen)
  • Bauhoforganisation
  • Stellenbewertungen / -beschreibungen
  • Personal- / Stellenbemessung
  • Überleitungen „Tarifverträge“
  • Geschäftsprozessoptimierung
  • Beteiligungscontrolling
  • Gebäudemanagement
  • Kostenoptimierung
  • Sanierungskonzepte
  • Tourismuskonzepte
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • Bürgerservice / Bürgerämter-Gründung, Aufgabenkritik, Koordination, Abstimmung mit Fachbereichen und Ortsverwaltungen

Beratung für Personalwirtschaft und Behörden

  • Analysen
  • Konzepte
  • Gutachten
  • Inhouse-Schulungen
  • Seminare
  • Workshops
Anlagenachweise & Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse

Steuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art (z. B. Wasserversorgung, Bäderbetriebe, Stadtwerke), die als Regiebetriebe oder Eigenbetriebe geführt werden, sind gesetzlich verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen. Ein Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Neben diesem Jahresabschluss, der als Steuerbilanz verwendet wird, müssen jährlich Steuererklärungen (Körperschaftsteuererklärung und evtl. Gewerbesteuererklärung) erstellt werden. Außerdem muss die Gemeinde für sämtliche Betriebe gewerblicher Art eine einheitliche Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Nicht steuerpflichtige Einrichtungen (z. B. Abwasserbeseitigung), die als Eigenbetrieb geführt werden, sind nach Eigenbetriebsgesetz bzw. Eigenbetriebsverordnung verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen. Eigengesellschaften (GmbH’s etc.) sind nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes bzw. des Handelsgesetzbuches verpflichtet, ebenfalls jährliche Jahresabschlüsse zu erstellen. Darüber hinaus müssen jährlich Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen erstellt werden. Bei Neugründungen von Eigenbetrieben bzw. Eigengesellschaften bzw. zu Beginn einer steuerpflichtigen Tätigkeit im Bereich der Regiebetriebe muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden.

Anlagenachweise

Die Bewertung des Anlagevermögens stellt, insbesondere bei kostenrechnenden Einrichtungen, die Basis für weitergehende Berechnungen dar. Die Ergebnisse fließen in die Betriebsabrechnung und die Beitrags- und Gebührenkalkulation ein. Bei kaufmännisch geführten Einrichtungen und Betrieben gewerblicher Art ist die Anlagebewertung die Grundlage für die Buchführung und Bilanzierung.

In einigen Bundesländern muss oder kann die kaufmännische Buchführung anstelle der Kameralistik für den gesamten Gemeindehaushalt eingeführt werden. Zu der dann erforderlichen Bilanzierung ist eine Anlagebewertung für alle Einrichtungen der Gemeinde erforderlich. Gerne übernehmen wir die Erstellung und Fortschreibung der Anlage- und Vermögensbewertung inkl. aller Aufgabenstellungen im Rahmen der Doppik und NKF.

Weitere Beratungsfelder:

  • Kaufmännische Buchführung
  • Steuerliche Beratung in allen kommunalen Fragen
  • Abschreibungsvorschau
  • Kosten-/Leistungsrechnung
  • Umstellung des Finanzwesens (NKF)
  • Gutachten zur Optimierung der Betriebsform
  • Gründung und Umstrukturierungen von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften
  • Beratung bei Veräußerung von Anlagevermögen
  • Betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu Alternativlösungen (einschl. Vergleichsgutachten) im Bereich Energie- (Holzhackschnitzel-, Photovoltaikanlagen) und  Wasserversorgung
Satzungsberatung – Rechtliche Beratung im Einzelfall

Beratung für Personalwirtschaft und Behörden

  • Rechtliche Beratung
  • Abgaben- und Streitverfahren
  • Privatisierung und Outsourcing
  • Erstellung von Gutachten zu Betriebsformänderungen

Referenzprojekte


Beitrags- & Gebührenkalkulationen / Einzelveranlagung Grundstücke

Hier kann die Kommunalberatung auf jährlich >150 Projekte, vorwiegend aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Niedersachsen verweisen.

Einführung der getrennten Abwassergebühren

Hier können wir bereits auf über 300 seit 2004 erfolgreich durchgeführte und abgeschlossene Projekte größtenteils in Bayern und Baden-Württemberg sowie teilweise in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen verweisen.

Anlage- & Vermögensbewertung / Eröffnungsbilanzen & Jahresabschlüsse

Auch hier können wir auf zahlreiche Erstbewertungen des Anlagevermögens sowie auf >100 jährliche Fortschreibungen der Anlage- und Vermögensbewertung sowie Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse für langjährige Mandanten verweisen.

Personal

Uns liegen zahlreiche Referenzen sowohl für Stellenbewertungen als auch für Organisationsuntersuchungen in diversen Verwaltungen und Bauhöfen vor.

Stellenangebote


Mitarbeiter/in, evtl. auch eine(n) freie(n) Mitarbeiter/in

Tätigkeit: Stellenbewertungen
Einsatzort: bundesweit
Kenntnisse: Mehrjährige Erfahrung / Dipl. Verwaltungswirt (FH)

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:
Schneider & Zajontz Consult GmbH
Kastellstraße 53
74080 Heilbronn

zajontz@schneider-zajontz.de
www.schneider-zajontz.de

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Zajontz gerne zur Verfügung.
Telefon: +49 7131 392-190

Aktuelles


      

Entgeltordnung in Kraft gesetzt - Handwerkliche Tätigkeiten der Kommunen in Baden-Württemberg

Am 01.01.2024 trat der landesbezirkliche Tarifvertrag Nr. 6 G zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich in Baden-Württemberg in Kraft.

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Aktuelles


      

Neuen Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen (HTB-H)

Am 01.01.2024 traten die neuen Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen (HTB-H) in Kraft. Er löst damit den Lohntarif für Arbeiter und Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe im Lande Hessen (HLT) ab. [...]

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